Rechtssubjekt und Rechtsobjekt

Ein Rechtssubjekt ist jede Person, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Man unterscheidet natürliche Personen (jeden Menschen) und juristische Personen (z.B. GmbH, e.V.).

Ein Rechtsobjekt ist der Gegenstand eines Rechts — also das, worüber ein Rechtssubjekt rechtliche oder tatsächliche Macht ausüben kann.

rechtssubjekt_rechtsobjekt_baum

Gliederung der Rechtsobjekte

Rechtsobjekte unterteilen sich in körperliche und unkörperliche Gegenstände:

Körperliche Gegenstände:

  • Sachen → unbewegliche Sachen (Grundstücke, Gebäude/Immobilien) / bewegliche Sachen (Rohstoffe, Möbel, Münzen, Tiere)
  • Tiere (rechtlich gesondert behandelt, aber wie Sachen)

Unkörperliche Gegenstände — Rechte:

  • Absolute Rechte: wirken gegen jedermann (z.B. Eigentumsrecht, Erbrecht, Rechte an Personen und Sachen)
  • Relative Rechte: wirken nur gegen bestimmte Personen (z.B. Forderungsrecht, Mitgliedschaftsrecht)

Eigentum vs. Besitz

  • Eigentum = die rechtliche Herrschaft über eine Sache
  • Besitz = die tatsächliche Herrschaft über eine Sache

Praxisbeispiel: Ein Mieter besitzt die Wohnung (tatsächliche Herrschaft), der Vermieter bleibt Eigentümer (rechtliche Herrschaft). Beide Begriffe sind strikt zu trennen.

Verwandte Themen: Natuerliche_Juristische_Person | Rechtsgeschaefte_Arten | Geschaeftsfaehigkeit

#anki-karteikarten

Was ist der Unterschied zwischen Rechtssubjekt und Rechtsobjekt? :: Rechtssubjekte (natürliche und juristische Personen) sind Träger von Rechten und Pflichten. Rechtsobjekte sind die Gegenstände, über die Rechtssubjekte Macht ausüben — körperliche (Sachen, Tiere) und unkörperliche (Rechte). #konzept #weight-3

Wie unterscheiden sich absolute und relative Rechte bei Rechtsobjekten? :: Absolute Rechte (z.B. Eigentumsrecht, Erbrecht) wirken gegen jedermann. Relative Rechte (z.B. Forderungsrecht, Mitgliedschaftsrecht) wirken nur gegen bestimmte Personen. #konzept #weight-3

Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz? :: Eigentum = rechtliche Herrschaft über eine Sache. Besitz = tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Beispiel: Der Mieter besitzt die Wohnung — der Vermieter ist Eigentümer. Die Begriffe sind nicht deckungsgleich. #konzept #weight-4 #exam-critical

Pfad: WISO/Recht/Rechtssubjekt_Rechtsobjekt.md Tags: #wiso #recht #rechtssubjekt #rechtsobjekt #eigentum #besitz #sachenrecht Relevanz: Grundlage des Bürgerlichen Rechts — Basis für Vertragsrecht, Sachenrecht und alle weiteren Rechtsbegriffe

Built with LogoFlowershow