AGB
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB sind vorformulierte Klauseln, die den Vertragsschluss vereinfachen und standardisieren ("Kleingedrucktes"). Sie gelten für eine Vielzahl von Verträgen und werden vom Verwender einseitig gestellt.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage: BGB (§§ 305 ff. BGB)
Zweck der AGB-Regelungen
AGB-Recht soll den schwächeren Handelspartner (in der Regel den Verbraucher) vor sittenwidrigen oder übermäßig benachteiligenden Klauseln des stärkeren Partners (in der Regel der Verkäufer/Anbieter) schützen.
Grenzen der AGB
- AGB dürfen nicht von gesetzlichen Regelungen abweichen, soweit ein Gesetz dies ausdrücklich verbietet.
- Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind unwirksam.
- Im B2B-Bereich (Unternehmen zu Unternehmen) gelten weniger strenge Anforderungen als im B2C-Bereich (Unternehmen zu Verbraucher).
B2C vs. B2B
B2C: strengere Kontrolle – Verbraucher sind besonders schutzbedürftig. B2B: lockerer – es wird gegenseitige Geschäftserfahrung unterstellt.
Verwandte Notizen: Vertragsarten_BGB · Kaufvertrag_Inhalte · HGB_BGB_Struktur
#anki-karteikarten
Was sind AGB und welchem Zweck dienen sie? :: AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen; vorformulierte Klauseln zur Standardisierung von Verträgen ("Kleingedrucktes"). Rechtsgrundlage: §§ 305 ff. BGB. Zweck: Schutz des schwächeren Partners (Verbraucher) vor unangemessenen Klauseln des stärkeren Partners (Verkäufer/Anbieter). #konzept #weight-2
Warum gelten im B2C-Bereich strengere AGB-Regeln als im B2B-Bereich? :: Im B2C-Bereich ist der Verbraucher typischerweise der schwächere Partner ohne Geschäftserfahrung und daher besonders schutzbedürftig. Im B2B-Bereich wird gegenseitige Geschäftskompetenz unterstellt, weshalb die AGB-Kontrolle weniger streng ist. #konzept #weight-2
Pfad: WISO/Recht/AGB.md Tags: #konzept #weight-2 Relevanz: Vertragsgrundlagen; relevant bei Verbrauchergeschäften und IT-Verträgen mit Endkunden