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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB sind vorformulierte Klauseln, die den Vertragsschluss vereinfachen und standardisieren ("Kleingedrucktes"). Sie gelten für eine Vielzahl von Verträgen und werden vom Verwender einseitig gestellt.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage: BGB (§§ 305 ff. BGB)

Zweck der AGB-Regelungen

AGB-Recht soll den schwächeren Handelspartner (in der Regel den Verbraucher) vor sittenwidrigen oder übermäßig benachteiligenden Klauseln des stärkeren Partners (in der Regel der Verkäufer/Anbieter) schützen.

Grenzen der AGB

  • AGB dürfen nicht von gesetzlichen Regelungen abweichen, soweit ein Gesetz dies ausdrücklich verbietet.
  • Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind unwirksam.
  • Im B2B-Bereich (Unternehmen zu Unternehmen) gelten weniger strenge Anforderungen als im B2C-Bereich (Unternehmen zu Verbraucher).

B2C vs. B2B

B2C: strengere Kontrolle – Verbraucher sind besonders schutzbedürftig. B2B: lockerer – es wird gegenseitige Geschäftserfahrung unterstellt.

Verwandte Notizen: Vertragsarten_BGB · Kaufvertrag_Inhalte · HGB_BGB_Struktur

#anki-karteikarten

Was sind AGB und welchem Zweck dienen sie? :: AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen; vorformulierte Klauseln zur Standardisierung von Verträgen ("Kleingedrucktes"). Rechtsgrundlage: §§ 305 ff. BGB. Zweck: Schutz des schwächeren Partners (Verbraucher) vor unangemessenen Klauseln des stärkeren Partners (Verkäufer/Anbieter). #konzept #weight-2

Warum gelten im B2C-Bereich strengere AGB-Regeln als im B2B-Bereich? :: Im B2C-Bereich ist der Verbraucher typischerweise der schwächere Partner ohne Geschäftserfahrung und daher besonders schutzbedürftig. Im B2B-Bereich wird gegenseitige Geschäftskompetenz unterstellt, weshalb die AGB-Kontrolle weniger streng ist. #konzept #weight-2

Pfad: WISO/Recht/AGB.md Tags: #konzept #weight-2 Relevanz: Vertragsgrundlagen; relevant bei Verbrauchergeschäften und IT-Verträgen mit Endkunden

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