Geschaeftsfaehigkeit
Geschäftsfähigkeit – Altersstufen nach BGB
Die drei Stufen der Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähig (0–7 Jahre) – § 104 II BGB Kinder unter 7 Jahren sind vollständig geschäftsunfähig. Ihre Willenserklärungen sind nichtig.
Beschränkt geschäftsfähig (7–18 Jahre) – § 106 BGB Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren können Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter wirksam abschließen. Einwilligung = Zustimmung vorher; Genehmigung = Zustimmung nachher.
Voll geschäftsfähig (ab 18 Jahre) – § 2 BGB Volljährige können selbstständig Willenserklärungen abgeben und Verträge abschließen.
Weitere Gründe für Geschäftsunfähigkeit oder beschränkte Geschäftsfähigkeit
Krankheit (§ 104 II BGB): Eine unerkannte Geisteskrankheit führt zur Geschäftsunfähigkeit, unabhängig vom Alter.
Von Amts wegen (§§ 104 III, 114, VI BGB):
- Entmündigung wegen Geisteskrankheit → vollständig geschäftsunfähig
- Entmündigung wegen Geistesschwäche, Verschwendung, Trunksucht oder Rauschgiftsucht → nur beschränkt geschäftsfähig
Verknüpfte Notizen
Rechtsgeschaefte_Arten | Vertragsarten_Vergleich
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Ab welchem Alter ist eine Person voll geschäftsfähig, und welche BGB-Norm regelt dies? :: Ab 18 Jahren – § 2 BGB. Erst dann können Verträge selbstständig und ohne Zustimmung Dritter wirksam abgeschlossen werden. #konzept #weight-4 #exam-critical
Was bedeutet beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB) und für wen gilt sie? :: Für Minderjährige von 7 bis 18 Jahren. Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam und werden nur mit Einwilligung (vorher) oder Genehmigung (nachher) der gesetzlichen Vertreter wirksam. Ausnahme: lediglich rechtlich vorteilhafte Geschäfte. #konzept #weight-4 #exam-critical
Welche drei Ursachen können zur Geschäftsunfähigkeit oder beschränkten Geschäftsfähigkeit führen? :: (1) Alter: unter 7 = geschäftsunfähig, 7–18 = beschränkt; (2) Krankheit: unerkannte Geisteskrankheit (§ 104 II BGB); (3) Von Amts wegen: Entmündigung nach §§ 104 III, 114, VI BGB #konzept #weight-3 #exam-critical
Welche Rechtsfolge hat die Entmündigung wegen Geistesschwäche, Verschwendung oder Sucht nach dem BGB? :: Beschränkte Geschäftsfähigkeit – nicht vollständige Geschäftsunfähigkeit. Geregelt in §§ 114, VI BGB. #konzept #weight-3 #exam-critical
Pfad: WISO/Recht/Geschaeftsfaehigkeit.md Tags: #Recht #BGB #Geschäftsfähigkeit #Minderjährige #Willenserklärung #exam-critical Relevanz: Prüfungsrelevant – Grundlage für alle Rechtsgeschäfte und Vertragsabschlüsse im WISO-Kontext