Kooperationsformen
Kooperationsformen (4 Typen)
Gelegenheitsgesellschaft (zeitlich befristet)
- Zusammenarbeit unabhängiger Unternehmen für ein einzelnes Projekt
- Typische Form: Arbeitsgemeinschaft (Arge) — projektzentriert
- Grundsatz: Gründung nur zur Verfolgung eines Gemeinschaftsprojekts
Interessensgemeinschaft (längerfristig)
- Langfristige Zusammenarbeit für gezielten Zweck, im Hintergrund tätig
- Gemeinsame Einkäufe, Produktionen oder Forschung
- Kein geschlossener Auftritt nach außen
Konsortium
- Befristete Zusammenarbeit für ein gemeinsames Geschäft
- Beispiel: Bankenkonsortium bei Großemissionen
Kartell / Syndikat (überwiegend verboten!)
- Ausweitung der Marktmacht + Einschränkung des Wettbewerbs
- Mitgliedsunternehmen bleiben eigenständig, kooperieren auf Vertragsbasis
- In Deutschland und vielen Staaten verboten (Verstoß gegen Wettbewerbsrecht)
Konzentrationsformen
Konzern
- Juristische Selbstständigkeit der Mitgliedsfirmen bleibt erhalten
- Unterordnungskonzern: ein Unternehmen vorherrschend, andere nachrangig
- Gleichordnungskonzern: gleichberechtigte Unternehmen unter gemeinsamer Leitung
Holding
- Muttergesellschaft (Dachgesellschaft) hält Anteile an mind. einer Tochtergesellschaft
- Steuerliche Vorteile + Vermögensschutz im Haftungsfall
Fusion
- Aufgabe von finanzieller UND rechtlicher Souveränität
- Neugründung: zwei oder mehr Firmen schließen sich zu einem neuen Unternehmen zusammen
- Aufnahme: eine Firma löst sich auf und überträgt ihr Vermögen auf eine bestehende Firma
Verwandte Themen: Unternehmenszusammenschluesse Unternehmensarten Rechtsformen_Vergleich
#anki-karteikarten
Nenne die 4 Kooperationsformen und ihre Kernmerkmale. :: Gelegenheitsgesellschaft (zeitlich befristet, ein Projekt, z.B. Arge) — Interessensgemeinschaft (längerfristig, im Hintergrund, gemeinsame Einkäufe/Forschung) — Konsortium (befristet, ein gemeinsames Geschäft, z.B. Bankenkonsortium) — Kartell/Syndikat (Marktmachtausweitung, überwiegend verboten) #konzept #weight-3
Was unterscheidet Unterordnungskonzern und Gleichordnungskonzern? :: Unterordnungskonzern: ein Unternehmen dominiert, andere sind nachrangig — Gleichordnungskonzern: alle Unternehmen gleichberechtigt unter gemeinsamer Leitung; in beiden Fällen bleibt die juristische Selbstständigkeit der Mitglieder erhalten #konzept #weight-3
Was ist ein Kartell und warum ist es verboten? :: Kartell = Kooperation eigenständiger Unternehmen zur Ausweitung der Marktmacht und Einschränkung des Wettbewerbs — in Deutschland und vielen Staaten verboten, weil es den freien Wettbewerb untergräbt und Verbraucher schädigt #konzept #weight-4 #exam-critical
Was ist der Unterschied zwischen Fusion durch Neugründung und Fusion durch Aufnahme? :: Neugründung: zwei oder mehr Firmen lösen sich auf und gründen gemeinsam ein neues Unternehmen — Aufnahme: eine Firma löst sich auf und überträgt ihr gesamtes Vermögen auf eine bestehende Firma #konzept #weight-3
Pfad: WISO/BWL/Kooperationsformen.md Tags: #bwl #kooperation #konzentration #fusion #konzern #holding #kartell #wettbewerbsrecht Relevanz: Prüfungsrelevant für WISO — Unternehmensverbindungen und Wettbewerbsrecht